Ausbildung
• Neu seit 01.01.2020
Die Regelung ermöglicht den Einschluss von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Der Bewerber muss mindestens fünf Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen (der Nachweis hierüber erfolgt über das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnisklasse B im EU Führerschein)
Das Mindestalter beträgt 25 Jahre
Es muss eine Fahrerschulung durchlaufen werden
Der erfolgreiche Abschluss muss durch eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Führerscheinstelle bescheinigt werden
Die Beantragung muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Fahrerschulung erfolgen
Die Regelung ermöglicht den Einschluss von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Der Bewerber muss mindestens fünf Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen (der Nachweis hierüber erfolgt über das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnisklasse B im EU Führerschein)
Das Mindestalter beträgt 25 Jahre
Es muss eine Fahrerschulung durchlaufen werden
Der erfolgreiche Abschluss muss durch eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Führerscheinstelle bescheinigt werden
Die Beantragung muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Fahrerschulung erfolgen
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen Am, A1, A2 und A mit:
o Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500kg
Einschluss: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Begleitendem Fahren
- zG max. 3.500kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhängerregelung:
o Anhänger mit zG über 750kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500kg
Einschluss: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Begleitendem Fahren
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500kg aber max. 4.250 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Salltelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750kg, aber max. 3.500kg
- nur praktische Prüfung
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50ccm bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350kg
Krafträder mit:
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für unter 18Jährige entfällt.
Einschluss: AM
Mindestalter: 16 Jahre
- Hubraum max. 125ccm
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h
- Leistung max. 15kW
Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für unter 18Jährige entfällt.
Einschluss: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder mit
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung, keine theoretische
Einschluss: Am, A1
Mindestalter: 18 Jahre
- Leistung max. 35kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW7Kg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung, keine theoretische
Einschluss: Am, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15Kw
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung, keine theoretische Einschluss: Am, A1, A2
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre bei Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
- Hubraum über 50ccm oder
- bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15Kw
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45km/h
- Leistung über 15kW
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung, keine theoretische Einschluss: Am, A1, A2
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre bei Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Der Führerschein kann in der zuständigen Führerscheinstelle abgeholt werden oder ihr lasst euch den von der Bundesdruckerei zu schicken
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.